Werde Dein eigener Anwalt und setz Dich gegen Deine Kündigung zur Wehr. Erhebe mit unserer Hilfe Klage gegen Deine Kündigung und hol Dir Deine Abfindung - ohne hohe Anwaltskosten dafür zu zahlen.
1. Angaben zur Kündigung machen
2. Paket “Kündigungs-Kompass” erhalten
3. Erfolgreich gegen Kündigung klagen
Lässt Du Dich vorm Arbeitsgericht von einem Anwalt vertreten, zahlst Du hohe Gebühren – ganz gleich, ob Du erfolgreich bist oder nicht. Und selbst, wenn Du erfolgreich bist, fressen die Gebühren schnell einen Großteil Deiner Abfindung auf, die Du vom Arbeitgeber erhältst.
90% der Verfahren enden mit einem Vergleich in der Güteverhandlung, durch den keine Kosten entstehen. Einen Anwalt benötigst Du hierfür nicht
Unser “Kündigungs-Kompass” ist Dein Komplettpaket für die Klage gegen Deine Kündigung. Es besteht aus einer auf Deinen Fall individuell zugeschnittenen Kündigungsschutzklage und einem umfangreichen Leitfaden, der Dich mit dem nötigen Wissen und passenden Werkzeugen Schritt für Schritt durch den Prozess führt.
Gib uns die wichtigsten Daten zu Dir, Deinem Arbeitgeber und zur Kündigung. Anhand der Informationen erstellen wir ein auf Deine Situation zugeschnittenes Klageschreiben, das Du nur noch bei Deinem zuständigen Arbeitsgericht einreichen musst.
In unserem detaillierten Leitfaden erfährst Du alles Wichtige, was Du über die Kündigungsschutzklage wissen musst. Wir klären die wichtigsten Begriffe, führen Dich Schritt für Schritt durch die einzelnen Phasen des Prozesses und geben Dir erprobte Tipps & Strategien für die Verhandlung.
Klage selbständig mithilfe von fine. erstellen und Zeit & Geld sparen.
Viele Termine und hohe Gebühren für den zahlen - und eine niedrigere Abfindung für Dich erhalten.
Antworten auf die die wichtigsten Fragen rund ums Thema Kündigungsschutzklage und Deine Chance auf eine Abfindung.
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Deine Chancen auf Abfindung stehen gut, wenn der gesetzliche Kündigungsschutz greift. Das ist der Fall, wenn Dein Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung länger als 6 Monate besteht und mehr als 10 Mitarbeitende im Unternehmen angestellt sind.
Die Frist, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen, beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird die Kündigungsschutzklage nach Ablauf der 3-Wochen-Frist eingereicht, gilt die Kündigung als wirksam. Die Chancen, sich mit dem Arbeitgeber auf eine Abfindung zu einigen, sind dann meist deutlich geringer.
Wie lange es dauert, lässt sich pauschal nicht beantworten. Kommt es schnell zu einer Einigung zwischen den Parteien, kann der Prozess nach einigen wenigen Wochen abgeschlossen sein. Unserer Erfahrung nach ist das der Regelfall. In Einzelfällen kann das Verfahren allerdings auch einige Monate hinziehen.
Mit unserem Muster für Deine maßgeschneiderte Kündigungsschutzklage fallen für Dich keine Anwaltskosten an. Lediglich die Gerichtskosten musst Du übernehmen. Aber auch nur, wenn Du den Prozess verlierst. Kommt es zu einem Vergleich zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber, entfallen die Gerichtskosten.
Lege Deiner Kündigungsschutzklage eine Kopie Deines Arbeitsvertrag, die Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate und die Kündigungsdokumente bei.
Eine Kündigungsschutzklage ist ein rechtliches Instrument, das Dir als Arbeitnehmer dabei hilft, gegen eine unrechtmäßige Kündigung vorzugehen. Sie kann eingereicht werden, wenn Du Dich ungerechtfertigt gekündigt fühlst und Deine Rechte verteidigen möchtest. Mit unserer Hilfe kannst Du diesen Prozess einfach und effektiv durchführen.
Erhalten Arbeitnehmer die Kündigung von ihrem Arbeitgeber, müssen sie das nicht ohne Weiteres hinnehmen. Stattdessen haben sie die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben und sich gegen die Kündigung zu wehren. Auch wenn in einem solchen Fall die Beratung wie z.B. durch die Experten von fine. hilfreich ist - notwendig ist sie nicht.
Arbeitnehmer können ohne Rechtsdienstleister oder Anwalt selbst eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen und für ihr Recht kämpfen, sei eine Weiterbeschäftigung oder zumindest der Erhalt einer Abfindung.
Eine Kündigungsschutzklage kann immer dann erhoben werden, wenn das Arbeitsverhältnis unter den Kündigungsschutz fällt. Denn in diesen Fällen kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur bei berechtigten Gründen kündigen.
Du kannst eine Kündigungsschutzklage erheben, wenn:
Durch die Einreichung einer Kündigungsschutzklage ohne die Dienste eines Anwalts kannst Du erhebliche Kosten einsparen. Anwaltsgebühren können sich je nach Fall und Anwalt schnell summieren und stellen oft eine finanzielle Belastung dar. Dies ist im Arbeitsrecht besonders bedeutend, denn dort gilt: Die Kosten für Deinen Anwalt werden vom Arbeitgeber nicht übernommen, auch nicht wenn Du den Prozess gewinnst. Lediglich die Gerichtskosten trägt die unterlegene Partei.
Durch die Verwendung unseres Musters für die Kündigungsschutzklage kannst Du jedoch die Kontrolle über die Prozesskosten behalten und typische Kosten wie Anwaltsgebühren vermeiden. Darüber hinaus entfallen Honorare für Rechtsberatung. Diese Aspekte sind insbesondere für diejenigen relevant, die keine Rechtsschutzversicherung haben. Unsere kostengünstige Lösung bietet eine effektive Möglichkeit, Deine Rechte zu verteidigen und eine angemessene Abfindung zu sichern, ohne dabei finanziell übermäßig belastet zu werden.
Angenommen, Deine mögliche Abfindung beträgt 3.600 Euro und Du möchtest eine Kündigungsschutzklage einreichen:
Abfindung nach Abzug der Kosten: 3.600€ - 280€ = 3.320 €
Beachte: Die Gerichtskosten sind nur im Falle eines Urteils zu tragen. Die Gerichtskosten trägt der Verlierer. Wenn das Gericht zu Deinen Gunsten entscheidet und Dir eine Abfindung zuspricht, zahlt Dein Arbeitgeber die Gerichtskosten.
Abfindung nach Abzug der Kosten: 3.600 € - 1.130,85 € = 2.469,15 €
Mit einem Anwalt bleiben Dir 2.469 Euro im Falle eines Urteils von der Abfindung übrig, während mit unserem Muster 3.320 Euro übrig bleiben. Durch die Verwendung unseres Musters kannst Du also 851 Euro mehr von Deiner Abfindung behalten.
Wenn ein Vergleich aufgestellt wird, entfällt die Gerichtsgebühr. Du erhältst damit die Abfindung in voller Höhe.
Die Gerichtskosten fallen im Falle eines Vergleichs weg. Daraus ergibt sich folgende Berechnung Deiner Abfindung:
Abfindung nach Abzug der Kosten: 3.600 € - 950,10 € = 2.649,90 €
Worauf wartest du?
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Unsere Experten stehen Dir zur Seite und beraten Dich - kostenfrei und unverbindlich.